The North German Performing Arts Youth Company
Der Verein mit Sitz in Flensburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur; es sollen Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichsten sozialen und nationalen Hintergründen in Persönlichkeits- und künstlerischer Entwicklung gefördert und unterstützt werden, um ihnen eine kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe, ein vorurteilsfreies, wertschätzendes Miteinander und einen vertiefenden Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen und somit den künstlerischen Nachwuchs in Schleswig-Holstein zu unterstützen. Junge, tanzbegeisterte Talente sollen entdeckt und individuell gefördert werden, um ihnen - bei entsprechender Motivation und Eignung - den Einstieg in die Welt des professionellen Balletts zu ermöglichen. Ziel ist es auch, mit den Auftritten und Aktivitäten der Jugendkompagnie (u. a. auch in den Sozialen Medien) ein größeres, vor allem junges Publikum für das Ballett zu begeistern und darüber selbst einen Zugang zur Kultur zu bekommen. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die jungen Tänzerinnen und Tänzer unter Anleitung von Ballettpädagogen, die als Tanzprofis über eine langjährige Bühnenerfahrung verfügen, Erfahrung darin sammeln, Choreographien einzustudieren und die Proben- und Aufführungspraxis vor Publikum zu erleben. Die neuen Choreographien werden an unterschiedlichsten Schauplätzen, vor allem in der deutsch-dänischen Grenzregion, aufgeführt. In Schleswig-Holstein existiert bisher keine Jugendkompagnie mit professionellem Anspruch. Am Kulturstandort wird damit eine Lücke geschlossen und für Teilnehmende und Publikum ein wertvolles Angebot geschaffen.